WOHNGELD PLUS

Euroscheine liegen unter einem Antragsformular auf Wohngeld darüber ein Kugelschreiber Zum 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform 2023 in Kraft getreten, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.

Das sogenannte "Wohngeld plus" kann für viele Mieterinnen und Mieter eine finanzielle Entlastung bedeuten. 

Jeder, der einen Anspruch hat, sollte sich darum bemühen, ihn auch geltend zu machen.

Je früher, desto besser, denn auch hier ist Zeit ein wichtiger Faktor.

Laut Statistischem Bundesamt erhielten 2020 insgesamt 618.165 Haushalte Wohngeld, also etwa 1,5 Prozent aller privaten Haushalte in Deutschland.

Seit Januar 2023 ist der Empfängerkreis der Berechtigten auf zwei Millionen Haushalte erweitert worden.

Das bedeutet, dass noch mehr Rentner und Rentnerinnen, Familien und Gering verdienende Wohngeld erhalten können.

Über den Wohngeldrechner des Landes www.wohngeldrechner.nrw.de kann online die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld unverbindlich berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.

Ein Mann und eine Frau sitzen an einem Tisch vor einem Laptop. Die Frau bedient einen vor sich liegenden Taschenrechner.

 

 

 

 

 

 

 

 
Auch auf der Homepage der Stadt Paderborn finden Sie weitere Information, alle passenden Downloads und Ansprechpartner. 
 
Hier geht es zum Wohngeld-Flyer, den der VdW Rheinland Westfalen gemeinsam mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, der Verbraucherzentrale NRW, dem Mieterbund NRW und dem EBZ entwickelt hat.