Wohnberechtigungsschein

Gut wohnen – auch mit mittlerem Einkommen.

Der Spar- und Bauverein bietet individuelle Mietmöglichkeiten in jeder Wohn- und Lebenssituation – ganz nach Ihren Wünschen!

Aktuell haben wir über 3.000 Wohnungen in der Stadt Paderborn und Umgebung. Mehr als 800 Wohnungen wurden mithilfe öffentlicher Mittel (Darlehen von Stadt und Land) gebaut.

Als Gegenleistung für diese Darlehen verpflichten wir uns, diese Wohnungen nur an Mieterinnen und Mieter zu vermieten, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Wir möchten mit dem Vorurteil aufräumen, dass geförderte Wohnungen nur Personen zustehen, die Unterstützung vom Staat erhalten. Das ist nicht richtig! 

Auch Personen mit geringen und mittleren Einkommen haben einen Anspruch auf geförderten Wohnraum!

Unsere Paderborner Genossenschaft ist mit Abstand der größte Anbieter von qualitativ hochwertigem Wohnraum zu bezahlbaren Mieten. Unsere Wohnungen verfügen über die gleiche Qualität und Ausstattung wie nicht geförderter Wohnraum. 

Überprüfen Sie noch heute, ob auch Sie dazu gehören. 

Voraussetzung hierfür ist ein sogenannter Wohnberechtigungsschein (WBS), den Sie bei der Stadt Paderborn und beim Kreis Paderborn jederzeit beantragen können.

 

Hier ein Auszug unserer Objekte mit geförderten Wohnungen:

  • Abtsbrede
  • Almestraße | Büren
  • Am Stadelhof
  • Am Stadtgraben | Salzkotten
  • Anhalter Weg
  • Augsburger Weg
  • Bleichstraße
  • Bleichstraße | Bad Lippspringe
  • Cheruskerstraße
  • Fechteler Straße
  • Fontanestraße
  • Hessenweg
  • Imadstraße
  • Ingolstädter Weg
  • Jahnstraße
  • Konrad-Martin-Straße
  • Kunigundenstraße
  • Lange Wenne
  • Leostraße
  • Pankratiusstraße
  • Personstraße
  • Pipinstraße
  • Pontanusstraße
  • Robert-Koch-Straße
  • Rolandsweg
  • Rotheweg
  • Schulstraße
  • Schwabenweg
  • Stephanusstraße
  • Tegelweg
  • Uhlandstraße
  • Wittekindstraße
  • Wolff-Metternich-Straße

Ihr Weg zum WBS

Für wen sind unsere geförderten Wohnungen?

 

Die Einkommensgrenzen für öffentlich geförderten Wohnraum sind großzügiger, als viele vermuten. Schauen Sie einfach, ob auch Ihr Haushalt darunter fällt.

 

Prüfen Sie an unseren Beispielen Ihre Einkommensverhältnisse.

Folgende Unterlagen werden zusätzlich benötigt:

  • Nachweis für das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen der letzten 12 Monate (Lohn-/Gehaltsabrechnung, Bürgergeldbescheid, Rentenbescheide etc. in Kopie)
  • Ausweise aller im Haushalt lebenden Personen
  • Heirats-Urkunde, wenn Sie verheiratet sind

Weitere Informationen und den entsprechenden Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein erhalten Sie beim Kreis oder bei der Stadt Paderborn.

Erhalten Sie Unterstützung vom Jobcenter und möchten Sie umziehen?

Unser Tipp:

Vergewissern Sie sich vorher, dass die Anmietung Ihrer neuen Wohnungen auch im Rahmen der "festgelegten Mieten" liegt. Es ist sehr wichtig, dass Sie sich vorher die Zustimmung des bisher für Sie zuständigen Jobcenters einholen.

Dafür ist es auch notwendig, dass geprüft wird, ob ein Umzug in eine neue Wohnung nachweislich erforderlich ist und die Kosten der neuen Unterkunft angemessen sind!

Bei einer Anmietung ohne Zustimmung des Jobcenters kann es sein, dass die Kosten für Ihre neue Wohnung nicht übernommen werden.

Denken Sie bitte daran, Ihren Umzug in eine neue Wohnung - vor Abschluss des Mietvertrages - mit dem für Sie zuständigen Jobcenters abzustimmen!

 

Vorschaubild des Downloads

Flyer: Ihr Weg zum Wohnberechtigungsschein

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